Einkaufs- und Zahlungs­bedingungen

1.  Allgemeines / Geltungsbereich

Für sämtliche Bestellungen und Aufträge (Lohnarbeit,Werkverträge, etc.) gelten unsere Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des von uns einen Auftrag entgegennehmenden Lieferanten sind, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen, für uns nicht verbindlich. Unser Stillschweigen auf abweichende Bedingungen des Lieferanten gilt, insbesondere wenn diese die Anwendung unserer Bedingungen ausschließen sollten, nicht als Zustimmung.

Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch wenn wir trotz abweichender oder widersprechender Bedingungen des Lieferanten seine Lieferung vorbehaltlos annehmen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, sowie vertrauliche, insbesondere patenrechtliche Angaben, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandelt.

Wir setzen das Einverständnis voraus, dass wir Daten des Auftragsnehmens im Rahmen des Vertragsverhältnisses auf Datenträger speichern, übermitteln und verarbeiten dürfen.

2.  Bestellung

Bestellung und Annahme sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Nimmt der Auftragnehmer die Bestellung nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.

Der Auftragnehmer hat für seine Lieferungen oder Leistungen den neuesten Stand der Technik, die entsprechenden technischen Normen, die Sicherheitsvorschriften, sowie die vereinbarten Bestelldaten, wie Mengen, Arten, Gewichte, Größen, Qualitäten, Verpackungen, Versandvorschriften u.a. einzuhalten. Die Erstellung eines Angebots / Kostenvoranschlag wird nicht vergütet.

Wir behalten uns vor, die bestellten Mengen zu ändern. Für eventuelle Mengenabweichungen gelten die im Auftrag festgelegten Einheitspreise. Bei Stornierung eines Auftrags hat der Lieferant die Arbeit sofort einzustellen. Ersatzansprüche werden von uns nur dann anerkannt, wenn der Auftragnehmer zweifelsfrei nachweisen kann, bereits Leistungen erbracht zu haben und ein anderweitiger Verkauf nicht möglich ist.

Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge etc., die wir dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen oder bezahlen, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Änderungen an Vorrichtungen und Werkzeuge dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unser Eigentum sachgerecht zu behandeln. Treten beim Auftragnehmern technische Probleme bei der Umsetzung unserer Bestellung auf, hat er uns vorher oder sofort nach dem Erkenn dieser Probleme zu informieren.

3.  Lieferung

Ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung gelten die von uns vorgeschriebenen Liefertermine als vereinbart. Der Auftragnehmer hat die vereinbarten oder später festgelegten (Abruf-) Liefertermin nach Tag und Stunde unbedingt einzuhalten. Er hat uns zudem sofort nach Erkennen von voraussehbaren Lieferverzögerungen zu informieren. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung. Bei Lieferverzögerungen trägt der Lieferant die Mehrkosten einer beschleunigten Beförderung. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei Pflichtverletzungen (z.B. nicht eingehaltene Liefertermine) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Vertragsrücktritt, chadensersatz, etc.).

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat die Lieferung frei an die von uns angegebene Verwendungsstelle auf dem günstigsten Versandweg zu erfolgen. Bei Liefervereinbarungen ab Werk ist die Waren an den von genannten (beauftragten= Transporteur
unverzüglich in versandbereitem Zustand zu übergeben. Bei „ab Werk“ Lieferungen ist der Spediteur darauf hinzuweisen, dass wir SLVS-Verzichtskunde sind.

Die Stellung von Verladegeräten hat, falls erforderlich, kostenfrei zu erfolgen. Jede Lieferung ist ein Lieferschein mit genauer Angabe von Menge, Art, Größe, Gewicht, Qualität, Bestellnummer, Lieferort, Lieferdatum u.a. beizufügen. Ein Versand per Nachnahme ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Die Gefahr geht – auch bei vereinbarter Lieferung ab Werk oder Versand auf unsere Kosten – mit Eintreffen der Lieferung bei uns, bzw. dem von uns vorgegebenen Lieferort, auf uns über.

4.  Preise

Die vereinbarten Preise geltend als Festpreise für die mit der Bestellung bezeichneten Ware. Nebenkosten, wie Verpackungskosten, Versicherungsprämien und Zollgebühren gehen zu Lasten des Lieferanten. Etwaige Preiserhöhungen, die zwischen Bestellung und Lieferzeit eintrete, werden von uns nicht anerkannt. Nachträgliche Preisänderungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

5.  Rechnungen und Zahlungen

Alle Rechnungen müssen den Vorgaben der §§14 und 14a UStG vollumfänglich entsprechen und sind, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, unter Angabe der Auftragsnummer, der Bestellnummer, der Bedarfsstelle, des Datums, der Anlieferungszeit und des Anlieferungsortes aufzustellen. Rechnungen in Fremdwährungen bedürfen unserer Zustimmung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Regulierung nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen nach Waren- bzw. Leistungs- und Rechnungseingang bei uns unter Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto. Gebühren für Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Zahlungsempfängers. Bei fehlerhafter Lieferung / Leistung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzubehalten. Die ganze oder teilweise Abtretung oder Verpfändung von Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig. Zur Sicherheit aller uns zustehenden Ansprüche gegen den Auftragnehmer haben wir an allen von ihm gelieferten Waren ein Zurückbehaltungsrecht.

6.  Beanstandungen und Mängel

Erkennbare Mängel werden wir, sobald sie festgestellt sind, dem Auftragnehmern unverzüglich schriftlich anzeigen. Nicht sofort erkennbare Mängel berechtigen uns jedoch zu einer späteren Geltendmachung. Ausschussquoten werden von uns nicht zugelassen. Falls es uns unmöglich ist, Liefermenge und Qualität exakt zu prüfen, geht dies zu Lasten des Lieferanten. Eine Quittung über die angelieferten Mengen ist für uns in diesen Fällen nicht verbindlich. Bei Mängel können wir nach unserer Wahl eine Nachbesserung des Mangels, eine Wandlung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung verlangen. Die Rücksendung beanstandeter Ware erfolgt auf Kosten des Lieferanten. Eine Ersatzlieferung hat fracht- und verpackungsfrei zu erfolgen. Aus der Entgegennahme der Ware kann nicht die Wirksamkeit anderer Bedingungen abgeleitet werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für Rechts- und Sachmängel beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

7.  Produkthaftung - Freistellung

Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschaftsund Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

8.  Rücktritt

Bei Vorliegen höherer Gewalt haben wir das Recht, von der Bestellung zurückzutreten oder den Lieferzeitpunkt zu ändern, ohne dass der Auftragnehmer hieraus irgendwelche Ansprüche geltend machen kann. Für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch im Verzugsfalle, sind wir von unseren Leistungspflichten befreit.. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Erfüllung unserer Verpflichtungen erschweren oder unmöglich machen. Sinngemäß gilt dies auch, wenn unsere Kunden durch höhere Gewalt nicht beliefert werden können. Einlagerungen auf Kosten des Bestellers dürfen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Wir sind außerdem zum Rücktritt berechtigt, wenn uns bekannt wird, dass der Lieferant sich in einer Vermögenssituation befindet, die eine ordnungsgemäße Lieferung gefährdet erscheinen lässt.

9.  Schutzrechte

Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden.

10.  Weitergabe von Aufträgen

Der Auftragnehmer hat die Bestellung grundsätzlich selbst zu erfüllen. Eine Weitergabe des Auftrags, auch wenn der Auftragnehmer in eigenem Namen liefert, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich.

11.  Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Gerichtsstand, auch für Urkunden-, Wechsel - und Scheckprozesse ist ausschließlich Stuttgart. Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht wird ausschließlich vereinbart. Wir sind berechtigt, auch am zuständigen Gerichtsort des Auftragnehmers Klage zu erheben. Erfüllungsort ist unser Firmensitz.

12.  Schlussbestimungen

Sollte eine Bestimmung der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht. Die Beteiligen verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlicher Zielsetzung möglichst gleichkommt.

 

Stand: 08/2018

Bleiben Sie informiert

Hugo Benzing Logo

Kontaktieren Sie uns
+49 (0)711 / 8000 6 - 0

© Hugo Benzing GmbH & Co. KG, 2024. Alle Rechte vorbehalten.