Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Vertragspartner

Hugo Benzing GmbH & Co. KG
Daimlerstrasse 49 - 53
70825 Korntal - Münchingen
Deutschland

E-Mail:
Telefon: +49 711 8000 6 - 0
Telefax: +49 711 8000 6 - 29

Geschäftsführer:
Dipl.- Kfm. Christian Benzing

Volksbank Zuffenhausen
IBAN: DE 84 6009 0300 0402 2080 05
BIC: GENODES1ZUF

Ust - IdNr.: DE 145996159
DUNS: 315389411

Amtsgericht Ludwigsburg:
HR Ludwigsburg HRA 201442
Komplementär:
Benzing - Verwaltungs - GmbH HRB 200727

2.  Geltungsbereich, Vertragsabschluss

2.1   Unsere Lieferungen, Angebote und sonstigen Leistungen werden ausschließlich zu nachstehenden Verkaufs­bedingungen durchgeführt. Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäfts­bedingungen des Käufers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.

2.2   Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden bzw. Zusicherungen.

2.3   Incotermsklauseln gelten nur in der bei Vertragsabschluss gültigen Incoterms-Fassung, soweit diese unseren Allgemeinen Verkaufs­bedingungen nicht widerspricht.

3.  Angebot und Preise

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise netto ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. MwSt. in jeweils gültiger Höhe. Sämtliche Nebenkosten wie Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Einfuhr-, und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Bestellers. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn wir nicht binnen zwei Wochen seit Zugang widersprechen.

4.  Lieferung

4.1   Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich und setzen die Erfüllung aller vom Besteller zu erfüllenden Lieferbedingungen,Freigaben und Genehmigungen sowie eine rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung voraus. Sind Lieferfristen in Tagen angegeben, zählen nur Arbeitstage. Sonntage, Feiertage und Samstage zählen nicht als Arbeitstage.

4.2   Wurden keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen,versenden wir die Ware ab Werk auf Kosten des Käufers, wobei wir auch berechtigt sind, die Ware von einem anderen Ort als dem genannten Erfüllungsort an den Käufer zu versenden. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns überlassen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über; dies gilt auch dann, wenn die Ware durch uns selbst ausgeliefert wird. Transportschäden und Verluste sind uns unverzüglich unter Beifügung einer Schadens- bzw. Verlustbestätigung des Transportunternehmers zu melden. Die beschädigte Ware ist zu unserer Verfügung zu halten.

4.3   Der Käufer ist verpflichtet, auch Teillieferungen anzunehmen sofern dies zumutbar ist. Des Weiteren sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent zulässig. Ist eine größere Toleranz vereinbart oder branchenüblich, gilt diese Toleranz. Die Abrechnung richtet sich nach der tatsächlich gelieferten Menge.

5.  Zahlungsbedingungen

5.1   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, haben Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum ist der Käufer zu einem Skontoabzug von 2% berechtigt. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns, bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto an.

5.2   Eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber und muss unsererseits nicht akzeptiert werden. Auch führt dies nicht zu einer Stundung unserer Forderung. Die mit der Verwertung eines Schecks oder Wechsels verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

5.3   Beanstandungen der Lieferung oder bestrittene Gegenansprüche berechtigen den Besteller nicht zum Einbehalt fälliger Forderungen, es sei denn, der Beanstandung liegt ein unbestrittener grober Mangel der Lieferung zugrunde.

5.4   Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt sind.

6.  Eigentumsvorbehalt

6.1   Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Außenstände des Bestellers unser Eigentum. Die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren (Vorbehaltsware), sind von anderen Warenbeständen getrennt zu lagern.

6.2   Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt der Besteller bereits jetzt alle Ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte an uns –zur Sicherung sämtlicher Forderungen, die wir aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller haben – ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert wird. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt.

6.3   Die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets für uns, jedoch ohne uns zu verpflichten. Der Kunde erwirbt somit kein Eigentum nach § 950 BGB. Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Waren.

6.4   Übersteigt der Wert der durch Eigenvorbehalt und durch Forderungsabtretung gegebenen Sicherheit des Bestellers unsere Ansprüche um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Bestellers einen Teil der Sicherheiten freigeben.

6.5   Nimmt der Besteller Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten Saldo oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entspricht.

6.6   Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmungen und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten.

6.7   Wir können die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. neuen Sache gemäß Ziffer 5.2 und die Ermächtigung zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gemäß Ziffer 5.2 bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Käufers sowie im Fall eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder in sonstigen Fällen beeinträchtigter Kredit und Vertrauenswürdigkeit des Käufers widerrufen. Im Falle des Widerrufs der Weiterveräußerungs-, bzw. Einziehungsermächtigung ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüglich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte oder Unterlagen zu überlassen. Außerdem ist er in diesem Falle verpflichtet, etwaige Sicherheiten, die ihm für Abnehmerforderungen zustehen, an uns herauszugeben, bzw. zu übertragen.

6.8   Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer-, Wasserund Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er bereits jetzt an uns ab.

7.  Gewährleistung

7.1   Der Empfänger der Lieferung ist verpflichtet, diese sofort nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich zu rügen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige erlöschen jegliche Mängelrechte des Käufers wegen des betreffenden Mangels.

7.2   Der Besteller ist verpflichtet, uns die Möglichkeit der Nachprüfung des Mangels zu verschaffen, indem er auf unser Verlangen hin die beanstandete Ware an uns, oder einen von uns benannten Dritten zurücksendet. Die Rücksendung darf aber nur mit unserer Zustimmung erfolgen.

7.3   Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge wird die Ware nach unserer Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung oder Gutschrift der vereinbarten Gegenleistung zurückgenommen, oder der Minderwert erstattet; außerdem sind wir auch zur Nachbesserung berechtigt. Bei Fehlmengen dürfen wir nachliefern.

7.4   Schadensansprüche, z.B. auf Grund der Verletzung unserer Pflicht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung, vertraglicher Nebenpflichten oder einem Verschulden bei Vertragsabschluss,sowie unerlaubter Handlung sind, wenn sie nicht unmittelbar auf eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beruhen, uns und unserem Erfüllungsgehilfen gegenüber ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten begründet sind.

7.5   Soweit wir in Rahmen eines Rückgriffs gemäß § 478 BGB von unserem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 7 beschränkt.

7.6   Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der nicht vertragsgemäße Zustand zurückzuführen ist auf die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürlichen Verschleiß, oder auf vom Käufer oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.

8.  Haftung

8.1   Gemäß 6.4 besteht eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht unsererseits, sowie seitens unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Im Übrigen sind Ansprüche des Käufers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

8.2   Unsere Haftung für Verzögerungsschäden ist, soweit uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, beschränkt auf 0,5% des Lieferwertes der betreffenden Lieferung pro Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 5% des Lieferwertes der betreffenden Lieferung; das Recht des Käufers nach Ablauf einer angemessenen von ihm schriftlich gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt unberührt.

8.3   Eine etwaige gesetzliche Haftung wegen des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.  Werkzeuge

Werkzeuge, die zur Herstellung der Ware eingesetzt werden sind unser Eigentum. Sie sind auch dann nicht an den Käufer herauszugeben, wenn die Werkzeuge speziell für die Herstellung der Ware entwickelt bzw. hergestellt wurden und der Käufer nach den Vereinbarungen der Parteien die Kosten der Werkzeuge zu tragen hat. Dies gilt auch für den Zeitraum nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien. Wir werden speziell für die Herstellung der betreffenden Ware entwickelte bzw. hergestellte Werkzeuge nur mit Zustimmung des Käufers für Dritte verwenden.

10.  Einsatzverbot in der Luft und Raumfahrt

Unsere Produkte sind nicht für den Einsatz in den Bereichen Luft- und Raumfahrt sowie in Strahlungsbereichen bestimmt. In diesen Bereichen dürfen unsere Produkte nicht eingesetzt werden. Bei einem Verstoß des Käufers gegen die vorgenannte Regelung hat uns der Käufer von Schäden, Kosten und Forderungen freizustellen. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit unserer Produkte sind ausgeschlossen.

11.  Ausfuhr

Der Kunde verpflichtet sich, die von uns ausgelieferte Ware, sowie von uns erhaltene technische Informationen, nur unter Beachtung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen seines Heimatstaates auszuführen.

12.  Langzeitverträge

Die Laufzeit von Langzeitverträgen beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der betreffenden Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Wirksamkeit der Schriftform.

13.  Geheimhaltung

Jede Vertragspartei ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihr durch die Geschäftsbeziehung mit der anderen Partei bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Mit der Geschäftsverbindung darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei geworben werden.

14.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1   Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens, das Vertragspartner des Kunden ist.

14.2   Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz des Kunden oder der Sitz unseres Unternehmens. Dabei gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf.

15.  Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, sind die übrigen Bestimmungen in Ihrer Wirksamkeit nicht berührt.

 

Stand: 08/2018

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